Unsere Planung kommt in Konflikt mit dem Bebauungsplan. Also müssen wir eine Bauvoranfrage stellen und unsere Abweichungen genehmigen lassen. Wir müssen zwei Stellplätze für Autos auf dem Grundstück unterbringen und unsere geplante Dachneigung ist größer als die maximal zulässige von 45°.
Der Antrag wird - leider mit Verzögerung - am 15.12.2017 eingereicht.